Der Bereich „Wirtschaftsprüfung“ umfasst die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Aus verschiedenen Gründen kann sich der Bedarf nach der Einholung einer unabhängigen und kompetenten Beurteilung von Finanzinformationen oder Rechnungslegungsfragen und Beratung ergeben. Diese umfassen neben der „klassischen“ Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsregelungen auch Prüfungen, die sich aus anderen gesetzlichen Regelungen oder aus bestimmten Anlässen ergeben.
Für die Vorbereitung und Begleitung von derartigen Prüfungen, die von anderen Wirtschaftsprüfern bei Ihnen durchgeführt werden, beraten und unterstützen wir Sie gern als Ihr Berater.
Unser Dienstleistungsangebot beinhaltet insbesondere die Durchführung folgender Prüfungen:
Die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder freiwillig auf Veranlassung der Gesellschafter oder der Geschäftsführung erfolgen. Unsere Berichterstattung an die Adressaten der Prüfung wird im Rahmen der berufsständischen Regelungen auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.
Fondsgesellschaften, die in Schiffe, Immobilien, Solarparks oder andere Vermögenswerte investieren, unterliegen nunmehr als dem Vermögensanlagengesetz oder dem Kapitalanlagesetzbuch.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt einer neben der Jahresabschlussprüfung einer aufsichtsrechtlichen Prüfung nach dem KAGB.
- Gründungsprüfung
- Prüfung einer wirtschaftlichen Neugründung
- Nachgründungsprüfung
- Sachkapitalerhöhungsprüfung
- Sonderbilanzprüfung bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Unternehmensvertragsprüfung
- Eingliederungsprüfung
- Squeeze-out (Prüfung, ob eine Barabfindung angemessen ist)
- Sonderprüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bei Gründung
- Prüfung einer Umwandlung in eine Societas Europaea (SE)
- Verschmelzungsprüfung
- Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung
- Formwechselprüfung
- Schlussbilanzprüfung
Gesellschaftsrechtliche Veränderungen wie Umwandlungen in eine andere Rechtsform, Einbringungen, Änderungen im Gesellschafterkreis gehen zumeist mit Wertermittlungen des betroffenen Unternehmens einher. Diese ist in verschiedenen Fällen im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung zu prüfen.
Das interne Kontrollsystem soll einerseits die Zuverlässigkeit der für die Entscheidungsfindung zugrunde gelegten Daten erhöhen und andererseits keine unnötige "Bürokratie" etablieren. Die Geschäftsprozesse haben stets Einfluss auf die Finanzen, so dass die Aufnahme der Geschäftsprozesse mit der Analyse deren Abbildung in den Büchern einhergeht. Auf Basis dieser Erkenntnisse und den Erwartungen des Managements an die Datenqualität erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen im Bereich der internen Prozesse und darin verankerten Kontrollen. Bei Unternehmen, die die Regelungen nach dem SOX 404 erfüllen müssen, berücksichtigen wir die hieraus resultierenden Anforderungen.
Wir analysieren die Jahresabschlüsse und die Businesspläne des Zielunternehmens insbesondere hinsichtlich finanzieller und steuerlicher Risiken im Rahmen des Financial und Tax Due Diligence – Prozesses.
Die Prüfung von speziell für die Transaktion zumeist zur Festlegung des endgültigen Kaufpreises erstellten Abschlüsse ("Completion Accounts") gehören natürlich auch hierzu.
Wir analysieren die Jahresabschlüsse und die Businesspläne für die geplante Transaktion und begleiten Sie bei der Aufbereitung der Daten, die der Transaktion zugrunde liegen sollen (i.e. Erstellung eines "Information-Memorandum"). Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung in Bezug auf die finanziellen und steuerlichen Aspekte und Risiken durch individuell mit Ihnen abgestimmte Arbeiten im Rahmen eines "Vendor Financial und Tax Due Diligence – Prozesses".
Die Beratung in Hinblick auf speziell für die Transaktion zumeist zur Festlegung des endgültigen Kaufpreises erstellten Abschlüsse ("Completion Accounts") gehören natürlich auch hierzu.
Wir führen sämtliche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, die die Arbeiten umfassen, die für Ihre Ziele notwendig sind. Diese bestimmen wir gemeinsam im Rahmen der Festlegung des Auftragsumfangs und berücksichtigen hierbei die Vorstellungen und Ziele im Hinblick hierauf.